H.1. Am 13. September 2019 wurde die Beschwerdegegnerin gebeten, die vollständigen und aktualisierten Finanzpläne der Spezialfinanzierungsbetriebe Wasserwerk und Abwasserbeseitigung der Stadt Q. (umfassend die Jahre 2019 bis 2028), sowie die zuletzt verabschiedeten Jahresrechnungen der beiden Betriebe bis 18. Oktober 2019 nachzureichen. Mit Eingabe vom 17. Oktober 2019 liess die Beschwerdegegnerin die entsprechenden Unterlagen nachreichen (Jahresrechnungen 2018 der Spezialfinanzierungsbetriebe Wasserwerk und Abwasserbeseitigung, Budgets -5-