A.3. Mit Verfügung vom 22. November 2016 wurden die definitiven Anschlussgebühren (Wasser und Abwasser) festgesetzt. Der A. wurden zusätzliche Wasseranschlussgebühren von Fr. 175'740.15 und Kanalisationsanschlussgebühren von Fr. 493'057.80 (jeweils inkl. MWST) auferlegt (Verfügung und Rechnung vom 22. November 2016 [Beschwerdebeilage 3]). B.1. Die A. liess am 14. Dezember 2016 gegen die definitiven Anschlussgebühren (Wasser und Abwasser) Einsprache erheben und beantragen, die Gebühren seien herabzusetzen.