A.2. In der Baubewilligung vom 5. November 2012 wurden der A. (Bauherrin) auch provisorische Wasser- und Kanalisationsanschlussgebühren auferlegt. Die Wasseranschlussgebühren wurden auf Fr. 575'564.00 festgesetzt. 80 % davon, das sind Fr. 460'451.20 zuzüglich Fr. 11'511.30 MWST, zusammen Fr. 471'962.50, wurden der Bauherrin in Rechnung gestellt. Die Kanalisationsanschlussgebühren wurden auf Fr. 729'250.00 festgesetzt. Davon wurden ebenfalls 80 %, das sind Fr. 583'640.00 zuzüglich MWST von Fr. 46'691.20, zusammen Fr. 630'331.20, in Rechnung gestellt. Beide Rechnungen wurden bezahlt.