Der Gemeinderat hält dagegen, es seien damals Beiträge ans Gesamtprojekt bezahlt worden. Die Beiträge seien nach Hektaren berechnet worden. Daraus lasse sich kein Strassenanteil ableiten. Die Kosten seien damals von der Bodenverbesserungsgenossenschaft bezahlt worden, welche Geld von Bund, Kanton, Gemeinde und Grundeigentümern erhalten habe (Einspracheentscheid S. 4).