Der Beschwerdeführer hat die Beiträge für die Abschnitte BP nnn und BP ooo zu tragen. BP nnn (mit 2'811 m2) erstreckt sich über die erste und die zweite Bautiefe. Die Teilfläche in der zweiten Bautiefe wurde entsprechend reduziert belastet (mit 70 %). Zusätzlich wurde auf der ganzen Teilfläche der Überbauungsabzug (33 ⅓ %) gewährt, obwohl BP nnn nur teilweise überbaut ist. Der Beschwerdeführer geht selbst auch davon aus, dass noch weitere Bauten darauf erstellt werden könnten (vgl. Planskizze des Beschwerdeführers [Beschwerdebeilage 9]). BP ooo (mit 915 m2) wird als unüberbaute Fläche in der ersten Bautiefe voll belastet. - 19 -