7.3. Die G-Strasse ist im ausgebauten Abschnitt Nord eine Groberschliessungsstrasse. Die Gemeinde übernimmt 30 % der Erstellungskosten, 70 % entfallen auf die Grundeigentümer (vgl. Kostenverteiler H-Weg-C [VA 54]). Diese Aufteilung ist reglementskonform und damit nicht zu beanstanden. Die Gemeinde hat zusätzlich die Beiträge auf einzelnen Teilflächen übernommen (im Beitragsplan H-Weg-C grün eingezeichnet [VA 59]). Sie begründet dies mit vertraglich eingegangenen Verpflichtungen. Sie übernimmt auch den Beitrag auf einer Teilfläche der Parzelle aaa (BP kkk und mmm) unpräjudiziell im Sinne eines Entgegenkommens (vgl. Einspracheentscheid S. 9 f. [VA 14 f.]).