des SKE kaum regelmässig zu erfüllen ist. Der strikte Gleichbehandlungsanspruch wird sich daher regelmässig auf die jeweiligen Erschliessungseinheiten beschränken müssen. 6.8. Als weiteres Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass der Perimeter grundsätzlich regelkonform festgelegt wurde. Einzig die Ausdehnung des Perimeters auf Nichtbauland ist heikel, entlastet aber die beitragspflichtigen Flächen in der Bauzone.