Übers Ganze gesehen stimmt die Belastung gut mit jener an der G-Strasse Nord überein. Die von der Gemeinde angestrebte Äquivalenz wird insofern also gewahrt. Innerhalb des Gesamtperimeters wird es aber grosse Schwankungen geben. 6.7.5. Der Beschwerdeführer vergleicht die Belastung seiner zweiten Bautiefe mit jener der Gesamtfläche im roten Perimeter, welche durch die Stichstrasse ccc erschlossen wird. Er vernachlässigt damit jedoch, dass auch dort zweite Bautiefen vorhanden sind, die durch die jeweiligen Grundeigentümer zusätzlich zu erschliessen sein werden (vgl. insbesondere Parzelle iii).