Der Beschwerdeführer kommt gestützt darauf zum Schluss, dass die zweite Bautiefe aus Gleichbehandlungsgründen nicht mit Beiträgen an die G-Strasse belastet werden dürfe. Im Übrigen sei eine Erschliessung über eine Tiefgarage im G-gebiet aufgrund des feuchten Untergrunds nicht möglich. 6.7.4. Die Schattenrechnung fasst die Feinerschliessungsstrassen und die dafür auszuscheidenden Perimeter östlich der G-Strasse Nord zusammen. Es wird mit einem einheitlichen Baupreis pro m2 gerechnet (Fr. 328.00/m2), unabhängig davon, ob auf der grünen Wiese gebaut oder eine bestehende Strasse ausgebaut wird. In Wirklichkeit werden sich die Kosten aber nicht - 16 -