6.7.3. Der Beschwerdeführer zog einen Vergleich (Sachverhalt D.4.) zwischen den Kosten für die Erstellung der Strassenparzelle ccc und den Kosten für die Erschliessung der zweiten Bautiefe der Parzelle aaa bzw. der sich daraus ergebenden Belastungen der jeweiligen erschlossenen Flächen. Nach dieser Rechnung wird das von der Strassenparzelle ccc erschlossene Gebiet (roter Perimeter gemäss Schattenrechnung) mit Fr. 16.58/m 2, das mit einer privaten Stichstrasse erschlossene Gebiet der Parzelle aaa dagegen mit Fr. 80.93/m2 bzw. 103.50/m2 belastet, je nach Variante (Erschliessung ganze zweite Bautiefe oder Erschliessung unüberbauter Teil der zweiten Bautiefe).