Das ostseitig der G-Strasse liegende Baugebiet ist drei bis vier Bautiefen tief und wird von der D-Strasse, dem H-Weg, der Strassenparzelle ccc und dem C durchbrochen. Die an diese Seitenstrassen anstossenden Flächen waren mit Winkelhalbierenden abzugrenzen (Erw. 4.8.). Dadurch ergaben sich Beitragsflächen, die sich nach hinten verjüngen, weshalb nur kleine Anteile in die zweite Bautiefe fallen (so bei den Parzellen eee, fff, ggg und hhh). Abschnitte, welche auf hintere, nicht direkt über die G-Strasse erschlossene Grundstücke zu liegen kommen, wurden sodann nicht einbezogen (Abschnitte der Parzellen iii und jjj).