Nördlich der Parzelle des Beschwerdeführers gibt es zwar keine zweite Bautiefe. Das liegt aber daran, dass dieses Land zur Landwirtschaftszone gehört – und eine Einzonung ins Baugebiet noch weniger wahrscheinlich ist als bei der Übergangszone. Die Gemeinde hat hier nur einen Streifen von einer Bautiefe ab der G-Strasse bis auf Höhe C rechnerisch einbezogen (Teil der Parzelle ddd). Die Beiträge für die Flächen ausserhalb der Bauzone gehen vorderhand zu Lasten der Gemeinde (vorne Erw. 6.5.). - 14 -