Die Beiträge für diese Flächen übernimmt bis zur allfälligen Einzonung die Gemeinde. Eine Einzonung ist allerdings nicht in Sicht und in absehbarer Zukunft unwahrscheinlich. Ob eine spätere Rückforderung der vorgeschossenen Beiträge, wie von der Gemeinde geplant, möglich sein wird, braucht hier nicht geklärt zu werden (Protokoll S. 10). Das SKE hat sich ebenso wenig dazu zu äussern, ob die Rückforderungsbeiträge im Grundbuch angemerkt werden können.