6.5. In den Perimeter der 2. Ausbauetappe wurden rechnerisch zusätzlich Flächen einbezogen, die in der Übergangszone oder der Landwirtschaftszone – also in Nicht-Bauzonen – liegen. Zum Teil stossen diese direkt an die G- Strasse an, zum Teil liegen sie in der zweiten Bautiefe. Diese Flächen erlangen beim Strassenausbau keinen Sondervorteil, weil sie nicht überbaubar sind. Deren Eigentümer könnten derzeit nicht belastet werden.