6.4. In die Perimeter wurden die an die ausgebauten Strassenabschnitte angrenzenden Grundstücke einbezogen. Die Flächen bis 30 m bilden die erste Bautiefe, weiter hinten liegende Flächen die zweite. Im Bereich der Übergangs- und Landwirtschaftszonen sind die Bautiefen nur 25 m tief. Man hat sich dort an die im Bauzonenplan für eine allfällige Einzonung vorgesehene Fläche gehalten (Protokoll S. 2 und 8).