Bautiefen). Es würden alle Grundeigentümer verhältnismässig in gleichem Umfang belastet. Von Willkür könne keine Rede sein (Einspracheentscheid S. 6). Bei der Kostenverteilung seien auch ausgezonte Flächen in der Übergangszone berücksichtigt worden; die darauf entfallenden Beiträge würden bis zu einer allfälligen Einzonung von der Gemeinde übernommen. Das werde nach Rechtskraft des Beitragsplans im Grundbuch angemerkt. Der Einbezug dieser Flächen senke die Belastung pro Quadratmeter. Ob und wann eingezont werden könne, sei offen (Einspracheentscheid S. 5).