6.2. Der Gemeinderat verweist vorab auf die Begründung im Einspracheentscheid, die nach wie vor Geltung habe. Am 27. Juni 2017 habe er einen behördenverbindlichen Strassenklassierungsplan für das ganze Gemeindegebiet beschlossen, um klare Verhältnisse zu schaffen. Die Zuteilung der G-Strasse Nord zur Groberschliessung habe Auswirkung auf den von den Grundeigentümern zu übernehmenden Kostenanteil, nicht aber auf die Frage, ob eine zweite Bautiefe einzubeziehen sei (Vernehmlassung S. 2 f.). Der Einbezug von zwei Bautiefen sei üblich. Auch im Beitragsplan der 1. Etappe, G-Strasse Süd, seien zwei Bautiefen einbezogen worden (Einspracheentscheid S. 8).