Wie willkürlich der Beitragsplan festgelegt worden sei, zeige sich auch daran, dass Neubauten als vollerschlossen gälten und sich nicht an den Kosten des Ausbaus der G-Strasse Nord beteiligen müssten, während bestehende Bauten als nichterschlossen gälten und Beiträge zahlen müssten (Replik S. 2 f.). Mit "Neubauten" sind die Liegenschaften am C (ca. 1994 gebaut) und das Gebäude auf der Parzelle eee (ca. 1970 gebaut) gemeint (Protokoll S. 3).