Die G-Strasse wurde verbreitert und die Strassenentwässerung wurde neu erstellt. (VA 99). Ein Sondervorteil entsteht nicht nur bei der Neuerstellung einer Strasse, sondern auch bei einem Ausbau. Er entsteht auch dann, wenn eine Anlage aufgrund geänderter Vorschriften neu errichtet oder geändert werden muss, damit sie wieder gesetzeskonform ist (vorne Erw. 4.5., vgl. BGE 2C_1131/2014 vom 5. November 2015, Erw. 4.3.2, betreffend den Ausbau G-Strasse Süd). Mit dem Projekt G-Strasse Nord wurde die Erschliessung des Gebiets im Perimeter wieder in einen norm- und plankonformen Zustand gebracht. Es erlangt daraus einen (generellen) Sondervorteil.