Dazu führt der Gemeinderat aus, die Strasse sei damals nach den Bestimmungen, die Ende der 1960er Jahre gegolten hätten, erstellt worden. Sie entspreche den heute geltenden Anforderungen an eine genügende Verkehrserschliessung im Baugebiet nicht mehr. Deshalb sei die G-Strasse im - 10 - Abschnitt D-Strasse bis C nach den Vorgaben des Erschliessungsplans "Landumlegung I." ausgebaut worden (Einspracheentscheid S. 3 bis 5).