D.4. A. und B. liessen sich mit Eingabe vom 6. März 2019 zur Schattenrechnung vernehmen. Die Stellungnahme wurde der Gegenseite am 7. März 2019 zur Kenntnis gebracht. E. Das Gericht hat den Fall wie angekündigt (D.3.) ohne Parteien abschliessend beraten und den vorliegenden Entscheid gefällt. Das Gericht zieht in Erwägung: