Die Beschwerdeführer replizierten am 17. März 2018. Der Gemeinderat liess die Frist für eine weitere Stellungnahme ungenutzt verstreichen. Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen. D.1. Das Gericht führte am 23. Januar 2019 eine Augenscheinverhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll S. 1). Die Sach- und die Rechtslage wurden besprochen. Im Anschluss daran wurde die Projektleiterin beauftragt, dem Gericht eine Schattenrechnung in Bezug auf die zu erwartenden Erschliessungskosten für die Grundeigentümer östlich der G-Strasse Nord einzureichen. Zudem wurde der Gemeinderat ersucht, den Erschliessungsplan "Landumlegung I." (vorne A.1.) nachzureichen (Protokoll S. 15).