B.1. A. ist Alleineigentümer der in den Beitragsperimetern Kanalisation und Strasse belasteten Parzelle aaa (im Halte von 9'344 m2). Er sollte sich ursprünglich mit Fr. 22'080.50 an den Kosten für die Kanalisation und mit Fr. 143'624.25 an den Kosten für die Strasse beteiligen (Vorakten [VA] 108). B.2. Gegen diese Beiträge erhoben A. und B. am 16. Dezember 2016 Einsprache beim Gemeinderat Q.. Sie beantragten, die Beitragspläne unter Berücksichtigung der Entstehung der Erschliessung G-Strasse ab Kreuzung H-Weg bis J-Weg neu zu erstellen.