2. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus der Staatsgebühr von Fr. 12'000.00, der Kanzleigebühr von Fr. 324.00 und den Auslagen von Fr. 196.00, zusammen Fr. 12'520.00, sind von der Beschwerdeführerin zu bezahlen. Nach Verrechnung mit dem Kostenvorschuss hat sie noch Fr. 3'520.00 zu bezahlen. 3. Die Beschwerdeführerin hat der Beschwerdegegnerin einen Parteikostenersatz von Fr. 8'400.00 (inkl. MWST und Auslagen) zu bezahlen. Zustellung - Vertreter der Beschwerdeführerin (2) - Vertreter der Beschwerdegegnerin (2) Mitteilung - Mitwirkende Fachrichterinnen - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde