Die Parteien sind von einem Streitwert von Fr. 300'000.00 ausgegangen, was abgerundet der vom Gemeinderat verfügten Sicherstellung (ohne MWST) entspricht. Die Beschwerdeführerin hat auch auf dieser Basis einen Parteikostenersatz verlangt (Beschwerde S. 19). Im Streit steht jedoch die volle Anschlussgebühr, welche provisorisch auf Fr. 453'975.15 festgelegt wurde (vgl. Beschwerdebeilage 4) und auf welche der Ausgang des Verfahrens, wie auch auf die definitive Abrechnung, Wirkung entfalten wird.