8.2. Gemäss § 24 RFE verlangt die Gemeinde bei Erteilung der Baubewilligung Sicherstellung für die mutmassliche Anschlussgebühr, berechnet anhand der bewilligten Baupläne. Nach der unbestritten gebliebenen Berechnung der Gemeinde wird die Anschlussgebühr voraussichtlich Fr. 453'975.15 (inkl. MWST) ausmachen. Der Abzug gemäss § 4 RFE ist darin eingerechnet (Beschwerdebeilage 4). Die Gemeinde hat Sicherstellung für Fr. 324'267.95 (inkl. MWST) verlangt. Die Beschwerdeführerin wird nach Abschluss des Bauvorhabens also noch einen Teil der Anschlussgebühren nachzahlen müssen.