Fr. 1'975'000.00 (Erw. 7.2.1.). Der neue Jahresdurchschnitt der Investitionen beträgt Fr. 1'219'000.00 (Erw. 7.2.3.). Das Kostendeckungsprinzip ist verletzt, wenn am Ende der Betrachtungsperiode ein Vermögen von mehr als zwei durchschnittliche Jahresinvestitionen vorhanden ist (Erw. 5.7.). Der maximal zulässige Überschuss beträgt vorliegend Fr. 2'418'000.00 (2 x Fr. 1'219'000.00). Der prognostizierte Vermögensstand per 2030 liegt unter diesem Wert. Er wird zwar immer noch hoch sein, das Kostendeckungsprinzip ist aber auch über den gesamten Spezialfinanzierungsbetrieb Abwasserbeseitigung betrachtet nicht verletzt.