Gemäss Beschwerdegegnerin wurden die Vorgaben zur Buchhaltung eingehalten und im Investitionsplan sollen ausschliesslich als solche zu buchende Projektaufwendungen aufgeführt sein (Eingabe vom 18. Juni 2020). Allfällige Verzerrungen zulasten der Investitionsrechnung können ohne weiteres als aufgefangen betrachtet werden, nachdem die Rechnung der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung einzig dank der Überschüsse der Betriebsrechnung positiv ist.