7.2.5.4. Es fällt auf, dass innerhalb des Betrachtungshorizonts (2008-2030) die getätigten bzw. geplanten Investitionen – ausgenommen die Ausnahmejahre 2013, 2015 und 2017 mit je rund einer bzw. zwei Millionen Franken Einnahmen – nicht aus den Investitionseinnahmen gedeckt werden konnten bzw. können. Es könnte sich die Frage stellen, ob die Zuweisung der Kosten als Betriebsaufwand bzw. als Investition korrekt vorgenommen wurde und wird.