7.2.3. Abs. 2). Die Einnahmen, zumindest jene aus Anschlussgebühren, werden jedoch voraussichtlich deutlich zurückgehen, was die Jahre 2018 und 2020 bestätigt haben (Erw. 7.2.5.1. Abs. 1 und 4) und was mit Blick auf die schwindenden Baulandreserven auch nachvollziehbar ist. Gleichzeitig werden damit aber Zweifel an der Realisierungswahrscheinlichkeit der geplanten Investitionen geweckt.