Dem widerspricht die Beschwerdeführerin. Die Reduktion sei unbegründet und ziele nur darauf ab, die Überschüsse zu verkleinern (Stellungnahme Markus Siegrist vom 10. Februar 2020, S. 2). Das wiederum bestreitet die Beschwerdegegnerin. Die Prognose künftiger Gebühreneinnahmen sei schwierig. Projekte würden fallen gelassen und die Einnahmen seien von weiteren Kriterien wie Geschossfläche, Dachwasserversickerung etc. abhängig (Stellungnahme vom 18. Juni 2020 S. 3 f.).