Auf Ersuchen des Gerichts (Protokoll S. 10) hat die Gemeinde eine Berechnung der Anschlussgebühren aus künftigen Grossprojekten eingereicht. Gemäss dieser wurde für die Jahre 2020-2026 mit Einnahmen von Fr. 1'310'000.00 gerechnet (Beilage 4 zur Eingabe vom 14. November 2019). Im älteren Finanzplan 2020-2029 waren für die entsprechenden Jahre noch Anschlussgebühren von Fr. 1'900'000.00 eingesetzt worden. Die Verifikationsdifferenz von Fr. 590'000.00 ist nach Ansicht der Beschwerdegegnerin bei der Kostendeckungsprüfung zu berücksichtigen (Schreiben Michael Fretz von 14. November 2019, S. 2). Dem widerspricht die Beschwerdeführerin.