Im Investitionsplan 2021-2030 sind gestützt auf den GEP 2. Generation enthalten: im 2027 ein Projekt von Fr. 200'000.00 (E-Strasse) und in den Jahren 2028-2030 je ein Pauschalbetrag von Fr. 500'000.00. Gegen Ende des Betrachtungshorizonts werden die Investitionen häufig nur noch als Pauschalen angegeben, weil noch keine spruchreifen Projekte vorliegen. Die prognostizierten Pauschalbeträge liegen im Rahmen der Investitionen der vorausgehenden Jahre. Auf eine weitere Detaillierung kann verzichtet werden, zumal es als notorisch gelten darf, dass mit dem GEP 2. Generation regelmässig ein höherer Umsetzungsaufwand als bisher verbunden ist.