7.2.4.3. Der GEP 2. Generation ist noch in Planung. Gemäss Beschwerdegegnerin sind die Massnahmen aus dem GEP 2. Generation zwar bekannt, aber nicht bis ins Detail ausgearbeitet. Die damit verbundenen Kosten seien aber abgeschätzt worden; sie würden die bisherigen Prognosen deutlich übersteigen (Eingabe Michael Fretz vom 18. Juni 2020, S. 3). Eine Kostenzusammenfassung, aufgeteilt in drei Prioritätsstufen, wurde dem Gericht eingereicht (Beilage 4 zur Eingabe vom 18. Juni 2020).