7.2.2. Die Plausibilitätsprüfung der Finanz- bzw. Investitionspläne beschränkt sich auf die sachliche Notwendigkeit der angegebenen Projekte. Gehen die geplanten Investitionen nicht über die Empfehlungen der einschlägigen Fachverbände (SVGW = Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfachs, VSA = Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute) hinaus, werden sie vom Gericht grundsätzlich als fachlich ausgewiesen und damit plausibel anerkannt. Fachlich als richtig anerkannte Investitionsvorhaben sind bei der Kostendeckungsprüfung zu berücksichtigen.