Darauf weist jeweils eine Fussnote hin. In Q. sind die Abschreibungen (trotz gegenteiliger Angabe in der Fussnote) im Betriebsaufwand jedoch enthalten und werden zum Ausgleich später wieder hinzugerechnet (verfügbare Mittel). Im ursprünglich eingereichten Finanzplan hat man den Ausgleich nicht gemacht, was zu dem markant abweichenden Ergebnis geführt hat. Die heutige Praxis ist wohl die richtige, die Korrektur im Sinne der Beschwerdeführerin (es wird ein Überschuss statt einer Schuld ausgewiesen). Die Prognosen aus der Finanzplanung werden im Folgenden auf ihre Plausibilität hin geprüft.