Der knappe Überblick zeigt, dass die Investitionen in den letzten Jahren aus der Laufenden Rechnung mitfinanziert wurden bzw. dass das vorhandene Vermögen aus der Laufenden Rechnung stammt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts ist eine Querfinanzierung der Investitionsrechnung durch die Laufende Rechnung "relativ unproblematisch" (AGVE 2001 S. 178), weil ein Ausgleich zwischen Anschluss- und den in Zukunft ebenfalls zu entrichtenden Benützungsgebühren erfolge. Immerhin kann festgehalten werden, dass die Jahresrechnungen der letzten 13 Jahre keinen Anhaltspunkt dafür geben, dass die Abwasseranschlussgebühr zu hoch sein könnte.