Diese Neuerung in der Tragung der Verfahrenskosten bei Kostendeckungsrügen ändert nichts an der sachlichen Prüfungsobliegenheit des Gerichts. Dieses hat weiterhin auf die aktuellsten im Entscheidzeitpunkt zur Verfügung stehenden Zahlen abzustellen. 6.5. Im Zeitpunkt der abschliessenden Urteilsberatung lagen die am 14. September 2020 genehmigten Finanz- und Investitionspläne 2021 - 2030 vor. Die Pläne wurden dem Gericht auf Aufforderung hin mit Begleitschreiben vom 30. November 2020 eingereicht (E.1.). Die Gemeinderechnung 2020 ist online einsehbar und wurde an der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2021 genehmigt (F.).