Andernfalls könnten die Gemeinden die Finanzpläne nicht mehr auf das Erschliessungsprogramm abstimmen oder es würden Entscheide auf Basis eines unrichtigen Sachverhalts gefällt. Auch bei Verzögerungen durch Verfahren sei auf die aktuelle Grundlage abzustellen (Stellungnahme vom 18. Juni 2020 S. 5). Der Finanzplan 2018, bestehend aus dem "Finanzplan Abwasserbeseitigung - Investitionsplan" (mit Genehmigungsstempel) und "Finanzplan Abwasserbeseitigung – Finanzplan", sei der Beschwerdeführerin am 26. Februar 2018 mit Protokollauszug des Gemeinderats vom 12. Februar 2018 - 14 -