Die Überprüfung des Kostendeckungsprinzips sei sonst illusorisch. (Stellungnahme vom 10. Februar 2020, S. 2) Im Zeitpunkt der Gebührenverfügung habe der Finanzplan erhebliche Überschüsse ausgewiesen, je nach verwendetem Finanzplan zwischen 36 % und 96 %. Nun versuche der Gemeinderat, neue Finanzpläne zu kreieren, um dies zu verhindern ("corriger la fortune"). Das verstosse gegen Treu und Glauben (Beschwerde S. 18 f.; Replik S. 11). Der letzte genehmigte Finanzplan von 2016 weise für das Jahr 2026 ein Nettovermögen von Fr. 1'829'000.00 aus, womit das Kostendeckungsprinzip klar verletzt werde. Die Zahlen stimmten nicht mit dem Finanzplan 2018 überein (Replik S. 11 f.).