Auf die beantragte Einholung der veralteten Finanzpläne, der Genehmigungsbeschlüsse und eines Berichts der kommunalen Finanz- und Geschäftsprüfungskommission zur Finanzplanung der Gemeinde Q. konnte demzufolge in antizipierter Beweiswürdigung verzichtet werden. 4.3.3. Von der in der Replik beantragten Befragung der Finanzverwalter zu den nicht mehr aktuellen Finanzplänen (Replik-Antrag 3; Replik S. 5 f.) kann ebenfalls abgesehen werden, nachdem diese Pläne für das vorliegende Verfahren keine Rolle spielen.