Die Finanzpläne 2015-2017 seien der Beschwerdeführerin im Anschluss an das Einspracheverfahren elektronisch übermittelt worden. Diese habe nicht moniert, das Gewünschte nicht erhalten zu haben (Duplik S. 6; Duplikbeilage 3). - 10 - Finanzpläne seien Planungsinstrumente, die laufend an Entwicklungen der Zukunft angepasst würden, weshalb sich die Zahlen ständig änderten. Mangels Genehmigungsvermerk sei erkennbar gewesen, dass es sich um keinen verbindlichen Plan handelte. Zudem sei jeweils der Finanzverwalter statt der zuständige Gemeinderat angefragt worden. Der Vorwurf des Verstosses gegen Treu und Glauben sei haltlos (Vernehmlassung S. 6).