4.2. Der Vertreter der Gemeinde hält dem entgegen, der als Basis für die Einsprache verwendete Finanzplan vom 26. September 2017 sei vom Gemeinderat nicht verabschiedet gewesen. Es handle sich um ein internes, unverbindliches Arbeitspapier, worauf die Beschwerdeführerin auch hingewiesen worden sei. Die darin enthaltenen Zahlen spiegelten sich nicht in der Budgetgenehmigung 2018. Für die beantragte Einholung eines Amtsberichts der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission fehle es an einem Grund (Vernehmlassung S. 4 ff.; Duplik S. 6).