4. 4.1. Die geforderte Von-Bis-Reduktion (36 % bis 96 %) hat ihren Grund in den gemäss Finanzplänen 2016 bis 2018 ausgewiesenen, voneinander abweichenden Zahlen. Die Beschwerdeführerin hat für die Einsprache vom 15. November 2017 auf den (noch nicht verabschiedeten) Finanzplan vom 26. September 2017 abgestellt. Sie kritisiert, dass man sich nicht auf die Zahlen des Finanzplans und Auskünfte der Finanzverwaltung verlassen könne. Sie stellt in der Folge verschiedene Beweisanträge (Einholung Finanzpläne 2009-2018 mit Genehmigungsbeschlüssen sowie eines Amtsberichts [siehe formelle Rechtsbegehren vorne B.1. und B.3.; Beschwerde S. 9 f. und 13 f.]).