Das "Tarifblatt" ist von der Gemeindeversammlung zu genehmigen (§ 5 RFE). Die Gebühren werden vom Gemeinderat an den neuen Stand des Zürcher Wohnbaukostenindexes angepasst, wenn sich dieser um mehr als 10 Punkte verändert (§ 6 RFE). Für Wohnbauten und Dienstleistung werden Fr. 37.50/m2 Bruttogeschossfläche erhoben. Für Industrie, Gewerbe und Parkierungsanlagen sind Fr. 15.00/m2 bzw. bei unbedeutendem Schmutzwasseranfall Fr. 6.00/m2 zu bezahlen. In die Kanalisation entwässerte Dach- und Hartflächen werden mit Fr. 37.50/m2 belastet. Bei Einleitung in einen Vorfluter bzw. bei Versickerung mit Kanalisationsanschluss wird eine Reduktion von max. 75 % gewährt. Bei Versickerung ohne Kana-