F. Zwischen Rechnung und Finanzplan ergab sich für das Jahr 2020 insofern eine Lücke, als die letzte genehmigte Rechnung das Jahr 2019 enthielt, der Finanzplan vom Herbst 2020 aber bereits mit dem Jahre 2021 begann. Das Gericht entschloss sich unter diesen Umständen die bald bevorstehende Genehmigung der bereits online einsehbaren Jahresrechnung 2020 durch die Gemeindeversammlung noch abzuwarten und die Sache erst danach ankündigungsgemäss dem Gericht zur abschliessenden Beratung und Entscheidung vorzulegen. Dies geschah mit Zirkularentscheid vom 14. Juni 2021. Das Gericht zieht in Erwägung: