Am 24. November 2020 forderte das Gericht die Beschwerdegegnerin auf, den Jahresabschluss des Spezialfinanzierungsbetriebs Abwasserbeseitigung 2019 sowie den neusten Finanz- und Investitionsplan einzureichen. Die Unterlagen gingen am 1. Dezember 2020 ein und wurden der Gegenseite gleichentags zur Kenntnis gebracht. E.2. Die Beschwerdeführerin liess sich mit Schreiben vom 7. Dezember 2020 zu der neusten Eingabe vernehmen. Das Schreiben wurde der Beschwerdegegnerin am 9. Dezember 2020 zur Kenntnis gebracht.