Gleichzeitig wurde den Parteien der für ein Parallelverfahren beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) eingeholte Amtsbericht vom 11. März 2020 zu Fragen der Buchhaltung von Spezialfinanzierungsbetrieben zur Stellungnahme vorgelegt. Beide Parteien haben innert erstreckter Frist, am 18. Juni 2020 (Beschwerdegegnerin) bzw. 22. Juni 2020 (Beschwerdeführerin) dazu Stellung genommen. Die Eingaben wurden der jeweiligen Gegenseite am 19. Juni 2020 bzw. 1. Juli 2020 zur Kenntnis gebracht.