C.2. Die Gemeinde kam dem Auftrag mit Eingabe vom 14. November 2019 nach. Die Gegenseite wurde am 18. November 2019 zur Stellungnahme zu den eingereichten Unterlagen aufgefordert; dem Schreiben wurde wunschgemäss (Anfrage vom 17. Oktober 2019) eine Kopie des Verhandlungsprotokolls beigelegt. C.3. Die Beschwerdeführerin liess sich innert erstreckter Frist am 10. Februar 2020 vernehmen. Die Stellungnahme wurde der Gegenseite am 28. April 2020 zur Kenntnis gebracht.