B.6. Die Beschwerdegegnerin liess sich mit letzten Bemerkungen vom 12. Dezember 2018 nochmals vernehmen. Auch sie hielt an ihrem Standpunkt fest. Nach dem umfangreichen Schriftenwechsel könne auf eine Verhandlung mit Parteibefragung verzichtet werden. Die Eingabe wurde der Gegenseite am 13. Dezember 2018 zur Kenntnis gebracht. Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen. C.1. Das Gericht führte am 16. Oktober 2019 eine Verhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll S. 1). Es sah sich jedoch nicht in der Lage, einen Entscheid -4- zu fällen. Zur weiteren Klärung einiger Fragen wurden der Beschwerdegegnerin Beweisauflagen gemacht (Protokoll S. 10).